Gold kaufen und über die Steuer absetzen?

Wer in Gold investieren möchte, kann dies auf verschiedene Wege tun: der Kauf von Goldbarren und Goldmünzen oder eine Anlage in auf Gold basierende Wertpapiere. Grundsätzlich ist der Kauf von physischem Gold dem von Wertpapieren vorzuziehen, denn Wertpapiere eignen sich eher für den kurzfristigen Handel, während physisches Gold auch in Krisenzeiten als Zahlungsmittel dient. Diese Formen werden auch unterschiedlich steuerlich behandelt. Wir schildern, wie Sie Gold steuerfrei kaufen können und ob es von der Steuer abgesetzt werden kann.

Gold von der Steuer absetzen

Die steuerlichen Unterschiede zwischen physisches Gold und Aktien

Gold gilt als sichere Wertanlage, weshalb insbesondere in Krisenzeiten viele Anleger Gold kaufen. Anders als Aktien wirft physisches Gold allerdings keine Erträge ab. Das bedeutet: für das gelbe Metall gibt es keine Zinsen oder Dividenden und daher fällt auch keine Abgeltung- und Einkommensteuer an. Dies sieht bei auf Gold basierende Aktien vollkommen anders aus, denn hier sind die Gewinne unter Umständen zu versteuern.

Vor allem in unsicheren Zeiten gilt Gold als eine sichere Geldanlage und wer dann in physisches Gold investieren möchte, der kann dies durch den Kauf von Goldmünzen oder Goldbarren tun. Eine Alternative sind Wertpapiere, die auf dem Edelmetall Gold basieren. Eine Goldanlage in echtem Gold unterliegt Währungsschwankungen, bereitet aber steuerlich keinerlei Aufwendungen und Probleme, die bei der nächsten Steuererklärung berücksichtigt werden müssen. Nur unter Umständen ist der Goldbesitz anzugeben.

Diese Steuern können unter Umständen anfallen

Mehrwertsteuer

Wer physisches Gold erwirbt, zum Beispiel beim Hochzeitshaus in Leipzig, der muss dafür keine Mehrwertsteuer zahlen. Allerdings ist die Steuerfreiheit von einigen Bedingungen abhängig:

  • Goldbarren: müssen eine Reinheit von 995 Tausendstel oder mehr aufweisen
  • Goldmünzen: müssen mindestens 900 Tausendstel an Goldgehalt besitzen, später als im Jahr 1800 geprägt sein und im Herkunftsland als Zahlungsmittel gelten bzw. gegolten haben. Der Marktwert darf den Goldgehalt nicht mehr als 80 % übersteigen

Einkommensteuer

In Deutschland gibt es keine speziellen Steuern auf Gold oder andere Edelmetalle. Diese sind von der Einkommensteuer befreit, da weder auf Goldmünzen, noch auf Goldbarren, Zinserträge oder Dividenden anfallen. Daher ist es aber im Gegenzug auch nicht möglich, den Goldkauf von der Steuer in Form von Werbungskosten oder anderem abzusetzen.

Einkommensteuer kann dann anfallen, wenn Gold verkauft wird. Denn unter bestimmten Umständen müssen Gewinne aus einem Veräußerungsgeschäft über die Einkommensteuererklärung versteuert werden. Gewinne werden in der Einkommensteuererklärung in der Anlage SO angegeben. Ob eine Steuer fällig ist, hängt davon ab, wie lange sich die Goldbarren oder Goldmünzen in Ihrem Besitz befanden. Immer dann, wenn physisches Gold länger als ein Jahr bei Ihnen war, muss der Veräußerungsgewinn nicht in Ihrer Steuererklärung angegeben werden und auch eine Umsatzsteuer fällt nicht an. Daher ist in unter zwei Situationen zu unterscheiden:

  1. Die Goldbarren oder Münzen befinden sich weniger als ein Jahr in ihrem Besitz: Der erzielte Gewinn aus der Veräußerung ist steuerpflichtig und dieser muss in der Einkommensteuer Erklärung erfasst werden. Dies gilt allerdings nur dann, wenn er eine Höhe von 600 € übersteigt. Bis dahin gibt es laut § 23 Abs. 3 Satz 5 EStG eine Freigrenze in Höhe von 600 €. Allerdings sind hier Gewinne aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften hinzuzurechnen. Da es sich hierbei nicht um einen Freibetrag, sondern eine Freigrenze handelt, sind nicht nur die darüber hinausgehenden Gewinne zu versteuern, sondern stattdessen die gesamte Summe. Die Erträge aus einem privaten Veräußerungsgeschäft werden mit dem Grenzsteuersatz besteuert.
  2. Das physische Gold befindet sich länger als ein Jahr in Ihrem Besitz: der Gewinn aus der Veräußerung ist steuerfrei und muss auch in der Steuererklärung nicht angegeben werden.

Wenn Sie aus dem Verkauf von Goldwertpapieren hingegen Gewinne machen, dann müssen Sie die Veräußerungsgewinne versteuern. Diese unterliegen der Abgeltungssteuer und sie ist unabhängig von der Haltungsdauer. Dies liegt daran, dass Wertpapiere, die auf Gold basieren, steuerlich wie Fonds oder Aktien behandelt werden. Dafür können aber im Gegenzug mit dem Verkauf von Aktien generierte Verluste in der Steuererklärung geltend gemacht werden.

Einkommenssteuer Gold

Tipp: Wenn Sie hier nichts falsch machen möchten, suchen Sie sich am besten Hilfe bei einem Steuerberater.

Sonderfall Wertpapiere: Gold Inhaberschuldverschreibungen

Wertpapiere, die auf Gold basieren, sind zum Beispiel ETC, Goldzertifikate, Goldminenaktien, Goldfonds oder Goldminenfonds. Sie unterliegen unabhängig von der Haltedauer der Abgeltungssteuer. Von dieser Regel ausgenommen sind lediglich börsengehandelte Inhaberschuldverschreibungen. Denn bei diesen ist es möglich, dass Sie sich das Gold auch ausliefern lassen. Es gibt ein aktuelles Urteil vom Bundesfinanzhof, in dem das Xetra Gold mit der WKN A0S9GB einen Anspruch auf eine Sachleistung ist und keine Kapitalforderung begründet. Demnach sind Gewinne aus dieser Geldanlage nach einer Haltedauer von einem Jahr steuerfrei.

Was lohnt sich steuerlich mehr? Goldwertpapiere oder physisches Gold?

Ob sich der Kauf von Goldwertpapieren oder von physischem Gold unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte mehr lohnt, zeigt der nachfolgende Vergleich:

Rendite bei einer Haltedauer von mehr als einem Jahr

Goldbarren Wertpapiere
Ankaufskosten 10.000 € 10.000 €
Kurssteigerung 3 % in zehn Jahren 12.991 € 13.040 €
Verkaufswert inklusive Abgeltungssteuer 12.527 € 12.091 €
Rendite 2,28 % 2,02 %

Im obigen Beispiel sind bei den Goldbarren die Handelsspanne in Höhe von 3,57 % einberechnet und die jährlichen Lagerkosten von 40 €. Beim Wertpapier die Handelsspanne in Höhe von 0,28 %, Verwaltungskosten für das Depot von 0,3 %, die Abgeltungssteuer inklusive Solidaritätsbeitrag sowie die Kosten für den Kauf und Verkauf von 20 €. Das Beispiel zeigt, dass sich physisches Gold mehr eignet, da hier die Nettorendite höher ist als bei den Wertpapieren. Die höheren Kosten für den Kauf und Verkauf werden demnach durch den Steuervorteil ausgeglichen.

Dies zeigt, dass sich zu mindestens für den langfristig orientierten Anleger mit einer Haltedauer von mehr als zwölf Monaten es vorteilhafter ist, in Goldbarren zu investieren anstatt in Wertpapiere, die auf Gold basieren. Dahingegen eignen sich Wertpapiere eher für kurzfristige Anlagen, da hier der Steuervorteil von physischem Gold wegfällt.